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Datum: 01.12.2023

P 487/2023 Az.: 047.43 / Inklusion: Teilhabeanspruch auch für Kinder umfassend einlösen (01.12.2023)


 

Gemeinsame Medieninformation
 
 

Inklusion: Teilhabeanspruch auch für Kinder

umfassend einlösen
 

Stuttgart. Die Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen und Schulen stand im Mittelpunkt der Landestagung der kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs.
 
„Jedes Kind hat das Recht auf Inklusion, überall. Das ist ein Grund- und Menschenrecht. Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wohnortnah inklusive Strukturen vorfinden, die ihren Bedürfnissen entsprechen“, erklärten die kommunalen Behindertenbeauftragten.
 
Im Rahmen ihrer Ombudsfunktion erreichen die kommunalen Beauftragten vielfältige Anliegen von Familien der Kinder mit Behinderungen, die nicht in eine Kindertageseinrichtung aufgenommen wurden, deren Betreuungszeiten eingekürzt oder deren Betreuungsplätze gekündigt wurden.
 
„Da war zum Beispiel die Mutter, die sich um die Zukunft ihres Sohnes große Sorgen machte“, berichtet eine Teilnehmerin. „Die Mutter wünsche sich für ihr Kind die gleichen Chancen auf Bildung und Entwicklung wie andere Kinder sie bekommen, aber die mangelnde Sensibilisierung und Akzeptanz in der Gesellschaft erschweren das.“ Sie habe bereits negative Erfahrungen gemacht, sowohl mit anderen Eltern als auch mit manchen Fachkräften in den Kindergärten. Oftmals fühle sie sich unverstanden und allein gelassen. Ihr Kind verdiene es, in einer Umgebung aufzuwachsen, in der es akzeptiert und unterstützt werde.
 
Nicht zuletzt wegen des Fach- und Arbeitskräftemangels werde dies nur gelingen, wenn die Regelsysteme insgesamt neu justiert werden, damit die nötigen Ressourcen tatsächlich zur Verfügung stehen. Dazu bedürfe es einer zielgerichteten Aufgaben- und Standardkritik sowie des Einsatzes neuer, noch wirksamerer Konzepte, so Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg.
 
Beispiele wie das Vorzeigeprojekt „PInk – inklusive Kita Heilbronn“ zeigen, dass Inklusion in der Praxis umsetzbar ist und von inklusiven Strukturen alle Kinder profitieren, getreu dem Motto: „Dazugehören und angenommen sein mit Besonderheiten und Fähigkeiten“.
 
Auch das landesweite Modellprojekt „MoVe In“, das in acht Stadt- und Landkreisen erprobt wird und vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ins Leben gerufen, unterstützt Kindertageseinrichtungen dabei, den Umgang mit Vielfalt in der Einrichtung zu gestalten. „Es wäre wünschenswert, dass das Land durch eine auskömmliche und sichere Finanzierung allen Kita-Trägern ermöglicht, von den Erkenntnissen aus den Modellen zu profitieren“, sagten Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, und Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages.
 
Die gesetzliche Verankerung eines Erprobungsparagrafen im Kindertagesbetreuungsgesetz stand im Rahmen der Landestagung ebenso zur Diskussion. Dadurch können Träger von Kindertageseinrichtungen neue Wege gehen, etwa auch Strukturen inklusiv ausrichten, also bedarfsgerecht für alle Kinder. Die Bertelsmann-Stiftung macht in ihrem aktuellen Länderreport zur frühkindlichen Bildung deutlich, dass für die gelingende Teilhabe aller Kinder neue Antworten erforderlich sind.
 
Benjamin Lachat, Dezernent für Familie und Soziales des Städtetags Baden-Württemberg, rief die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf, an den Erprobungen innovativer Angebote vor Ort aktiv mitzuwirken und sich engagiert in die Beteiligungsprozesse der Kita-Träger einzubringen.
 
Ziel müsse es sein, so die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu stärken, dass gemeinsames Aufwachsen, Lernen und Zusammenleben selbstverständlich werden. „Die Realität zeigt: Die Zugänge zu inklusiven Angeboten für Familien mit Behinderungen sind mit deutlich höheren Hürden verbunden als der Weg in den Sonderschulkindergarten oder das SBBZ. Es beginnt mit den Anträgen auf Inklusion und für Beförderung bis hin zu Kita-Gebühren und der Organisation von Kita- und Schulbegleitungen. Das gesetzlich verankerte Wahlrecht zwischen sonderpädagogischem Angebot und inklusiver Beschulung ist nur dann ein echtes Wahlrecht, wenn Eltern zwischen zwei gleichwertigen Angeboten wählen können.“
 
Die kommunalen Behindertenbeauftragten wünschen sich einen Haltungswechsel in Politik und Gesellschaft sowie einen strukturellen Wandel, um Verbesserungen im Sinne der Inklusion auf allen Ebenen zu erreichen: „Inklusion darf nicht in den Kinderschuhen stecken bleiben.“

    

UN-Behindertenrechtskonvention
Seit ihrer Ratifizierung im Jahr 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland als Bundesgesetz. Diese Konvention verpflichtet Deutschland dazu, ein inklusives Bildungssystem umzusetzen. Insbesondere Artikel 24 und Artikel 7 der UN-BRK stellen in Verbindung mit Artikel 23 und Artikel 2 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention sicher, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen das Recht auf gleichen Zugang zu Bildung und Betreuung in einer inklusiven Umgebung haben. Das bedeutet, dass sie nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr müssen Kindertagesstätten und Schulen so gestaltet sein, dass sie allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Behinderungen, offenstehen und ihnen eine diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen.
 
 
 

Kontakt für Medienvertreter*innen:
 
Für den Städtetag BW
Christiane Conzen, Telefon 0711 229 21-48
E-Mail: christiane.conzen@staedtetag-bw.de
 
Für den Landkreistag BW
Michael Schlichenmaier, Telefon 0711 22462-28
E-Mail: presse@landkreistag-bw.de


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