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Datum: 29.11.2023

P 486/2023 Az.: 047.43 / Straßenverkehrsrecht: Kommunen warten weiter auf mehr Entscheidungsfreiheit (29.11.2023)


 

PRESSEINFORMATION Geschäftsführendes  
Vorstandsmitglied

Bearbeiterin
Christiane Conzen
 
E christiane.conzen@staedtetag-bw.de
T 0711 22921-48
F 0711 22921-42
 
Az 047.43 - P 486/2023 · Co
 

29.11.2023

 

Straßenverkehrsrecht: Kommunen warten weiter auf mehr Entscheidungsfreiheit
 
 
Stuttgart. Die geplante Neuregelung der Straßenverkehrsordnung wird sich verzögern, weil sie im Bundesrat keine Mehrheit fand. Der Städtetag Baden-Württemberg bedauert das.
 
Nachdem die von der Bundesregierung geplanten Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht, die Städten und Gemeinden einen größeren Handlungsspielraum etwa bei Busspuren oder Tempo-30-Zonen ermöglichen sollten, im Bundesrat vorerst gescheitert sind, kann die geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung vorläufig nicht in Kraft treten und muss eine Umleitung durch den Vermittlungsausschuss nehmen.
 
Ziel der vorgesehenen Gesetzesänderung waren mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen insbesondere bei Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verkehrsinfrastruktur.
 
Der Städtetag bedauert die Verzögerung: „Wir hatten gehofft, dass die Entscheidungsbefugnis über Geschwindigkeitsregelungen dahin übertragen wird, wo sie hingehört, nämlich an die Kommunen“, so Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg. „Wir erwarten nun, dass der Vermittlungsausschuss eine Lösung finden wird, um den Kommunen diese Entscheidungsfreiheit im Straßenverkehrsgesetz zu übertragen und ihnen so die Möglichkeit gibt, maßgeschneiderte Regeln für ihre lokalen Bedürfnisse zu finden und umzusetzen.“
 

 

 

 


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